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Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
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Sie planen eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt.
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Sie suchen ein Förderdarlehen mit Zinsverbilligung.
Gründen und Investieren
Innovationsfinanzierung 4.0
Kurz erklärt
Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können in der Innovationsfinanzierung 4.0 aus den 5 Förderbausteinen Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle, Innovative Unternehmen und KI-Innovationen wählen.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Sie möchten Ihr innovatives Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen finanzieren.
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Sie führen ein Digitalisierungsvorhaben durch und möchten die anfallenden Kosten finanzieren.
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Sie benötigen Kapital für die Entwicklung und Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells.
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Sie möchten ein Projekt zur Entwicklung oder Einführung einer KI-Technologie oder eines KI-basierten Geschäftsmodells finanzieren.
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Als innovatives Unternehmen haben Sie unabhängig von einem konkreten Projekt Kapitalbedarf.
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Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
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Sie planen ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt oder ein KIKünstliche Intelligenz-Projekt.
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Oder: Sie richten Ihr Unternehmen mit einem neuen Geschäftsmodell neu am Markt aus.
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Oder: Ihr Unternehmen gilt als innovatives oder schnell wachsendes Unternehmen gemäß den Programmbestimmungen (Details siehe Merkblatt)
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Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.
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Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.
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Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
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Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2
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Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
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Bereitstellungszinsen: keine
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Zusagen ab 01.07.2021: Sondertilgung jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Sondertilgung bei Zusagen bis 30.06.2021: in den ersten 5 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann schwanken. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.
Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 05.12.2024):
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- 1,0 % des Kreditbetrags in den Schwerpunkten Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben
- 2,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle
- 0,0 % im Schwerpunkt innovative Unternehmen
- 3,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt KI-Innovationen - KI-Strategie
- 4,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt KI-Innovationen - Innovative KI-Vorhaben und KI-Digitalisierungsvorhaben
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU/GU)
- 0,0 % des Kreditbetrags in allen Schwerpunkten der Programmvariante für größere Unternehmen (GU)
Zum 05.12.2024 haben wir die Tilgungszuschüsse für KMU wieder auf das Normalniveau gesenkt. Vom 15.01.2024 bis 04.12.2024 konnten wir im Rahmen der Förderoffensive Innovation, Digitalisierung und Transformation höhere Tilgungszuschüsse anbieten. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mittel der Förderoffensive nun leider ausgeschöpft.
Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen ab 18.09.2023
Ab 18.09.2023 bieten wir zwei spezielle Konditionenvarianten mit beihilfefreien Konditionen:
- Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle, KI-Innovationen
- Innovative Unternehmen
Für KMUKleine und mittlere Unternehmen und größere Unternehmen (GU) gelten jeweils die gleichen Zinssätze.
Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Mittel haben wir die Förderoffensive zum 05.12.2024 beendet.
Zum 15.01.2024 hatten wir die Förderung für innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben und für innovative Geschäftsmodelle intensiviert. Wir hatten sowohl die Zinsverbilligung als auch die Tilgungszuschüsse für solche Projekte erhöht. Die höchste Förderung erhielten Unternehmen für die Transformation ihres Geschäftsmodelles.
Aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Mittel mussten wir die Förderintensität wieder verringern, zuerst zum 01.10.2024 und nun zum 05.12.2024.
Die Förderoffensive war bewusst branchenoffen. Innovation und Transformation bedeuten nicht automatisch mehr Technologie. Zu unserer Zielgruppe gehören auch (vermeintlich) technologieferne Bereiche wie zum Beispiel Einzelhandelsunternehmen. Gerade für diese Unternehmen sind Konzepte zur Neuausrichtung am Markt besonders wichtig. Dabei können die Unternehmen auch auf digitale Technologien setzen. Sie müssen aber nicht. Wir unterstützen dies im Förderschwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle.
Zusagen vom 01.10.2024 bis 04.12.2024
- Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben KMU: 2 %
- Innovative Geschäftsmodelle KMU: 3 %
- Innovative Unternehmen KMU: 0 %
- KI-Innovationen - KI-Strategie KMU: 4 % (ab 02.12.2024)
- KI-Innovationen - Innovative KI-Vorhaben und KI-Digitalisierungsvorhaben KMU: 5 % (ab 02.12.2024)
- Alle Vorhaben GU: 0 %
Zusagen vom 15.01.2024 bis 30.09.2024
- Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben KMU: 3 %
- Innovative Geschäftsmodelle KMU: 4 %
- Innovative Unternehmen KMU: 0 %
- Alle Vorhaben GU: 0 %
Zusagen vom 01.07.2021 bis 14.01.2024
- Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben KMU: 1 %
- Innovative Geschäftsmodelle KMU: 2 %
- Innovative Unternehmen KMU: 0 %
- Alle Vorhaben GU: 0 %
Zusagen vom 03.02.2020 bis 30.06.2021
- Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben KMU: 4 %
- Innovative Geschäftsmodelle KMU: 5 %
- Innovative Unternehmen KMU: 3 %
- Alle Vorhaben GU: 3 %
Zusagen vom 06.06.2019 bis 02.02.2020
- Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben KMU: 1 %
- Innovative Geschäftsmodelle KMU: 2 %
- Innovative Unternehmen KMU: 0 % (ab 01.07.2019)
- Alle Vorhaben GU: 0 %
Zusagen vom 01.03.2019 bis 05.06.2019
- Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben KMU: 0 %
- Innovative Geschäftsmodelle KMU: 1 %
- Alle Vorhaben GU: 0 %
Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.
Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:
- Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
- Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
- Neue Zusagetexte
- Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
- Überarbeitete Programmmerkblätter
Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.
Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.
Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet die Innovationsfinanzierung 4.0 in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die L‑Bank refinanziert die Darlehen der Innovationsfinanzierung 4.0 aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW (KfW-Pr.Nr. 380). Für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg verbessert die L‑Bank die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Sie erhalten eine höhere Zinsverbilligung und/oder einen zusätzlichen Tilgungszuschuss.
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Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Innovationsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.